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Verwechslungsgefahr

Das Zeichen «HALLOUMI» für Käse setzt sich gegen «BBQLOUMI (fig.)» – z.T. ebenfalls für Käse – nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG verneint eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Zeichenähnlichkeit, weil die massgebenden Verkehrskreise bezüglich Herkunft der Produkte nicht irregeführt werden, dies zumal die Konsumenten die Widerspruchsmarke selber vordergründig auf ihr eigenes beanspruchtes Produkt – den Käse namens halloumi – beziehen. Dabei weist das Gericht u.a. darauf hin, ein Nachweis einer Irrreführung fehle sogar mit Bezug auf die zu vergleichenden Milch- und Milchersatzprodukte wie u.a. Käse.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «ECOWATER CHC» setzt sich gegen das Zeichen «ECOAQUA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen grosse Ähnlichkeiten bezüglich der Zeichen und auch ihrer beanspruchten Produkte und wirken die Zeichen, wenn nicht direkt beschreibend, doch zumindest stark allusiv. Dennoch wird eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, weil das kennzeichnungsstärkste Element «CHC» der Widerspruchsmarke nicht übernommen wird, diese Marke ohnehin nur eine schwache Unterscheidungskraft aufweist und die Produkte durch die massgebenden Verkehrskreise mit erhöhter Aufmerksamkeit wahrgenommen werden.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «pasta ZARA (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «ZARA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke setzt sich gegen das jüngere Zeichen im Bereich der streitigen Waren nicht durch; denn das markenrechtliche Spezialitätsprinzip würde relativiert, wenn eine Gleichartigkeit zwischen Teigwaren und Verpflegungsdienstleistungen allein deshalb bejaht würde, weil Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und andere Betriebe neben diversen Produkten auch Teigwaren anbieten. Entsprechend erübrigt sich die Prüfung weiterer Kriterien einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 22.02.2021

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

4A_267/2020 v. 28.12.2020 (vgl. 4A_265/2020 v. 28.12.2020)

Analog zur markenrechtlichen Beurteilung (vgl. Urteil 4A_265/2020 v. 28.12.2020) bestätigt das BGer einen lauterkeitsrechtlichen Missbrauch mittels jüngerer Zeichen mit dem Element «luminarte» im Vergleich zu älteren Zeichen mit dem Element «lumimart». Dabei geht es primär um die Bejahung einer Verkehrsdurchsetzung, u.a. dank langjähriger Werbeanstrengungen mit Hilfe eines heute nicht mehr aktuellen Zeichens mit dem Element «lumimart».
iusNet IP 22.02.2021

«Lumimart (fig.)» setzt sich gegen «Luminarte» in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch

Rechtsprechung
Markenrecht

4A_265/2020 v. 28.12.2020 (vgl. 4A_267/2020 v. 28.12.2020)

Das BGer bestätigt den Unterlassungs- sowie Nichtigkeitsanspruch bezüglich der älteren Marke «Lumimart (fig.)» im Verhältnis zu «Luminarte» angesichts Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und dank entsprechender Werbebemühungen trotz beschreibenden Charakters erhöhter Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens. Zu Gunsten einer Verwirkung von Schutzansprüchen kann nicht geltend gemacht werden, der Rechteinhaber habe eine generelle Pflicht zur Überwachung von inländischen Domains.
iusNet IP 14.02.2021

«MEA» setzt sich gegen «Almea (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T-190/20

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-190/20 v. 9.12.2020

Wegen Produkteähnlichkeit oder -Identität und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft von «MEA» setzt sich diese Marke gegen das jüngere Zeichen durch, zumal sie vollumfänglich übernommen wurde. Dies trotz lediglich leichter visueller und phonetischer Zeichenähnlichkeit. Erheblich ist auch, dass keines der Zeichen hinsichtlich der Produkte eine sinnhafte Bedeutung hat. Der Umstand, dass es sich um nur kurze Zeichen handelt sowie die figurativen Elemente der jüngeren Marke sind ohne Belang.
iusNet IP 31.01.2021

Das Zeichen «DPAM» setzt sich gegen «DMAP» insbes. wegen des Akronym-Charakters beider Wortmarken durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den beiden Zeichen besteht für die frankophonen Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts identischer Produkte (Finanzdienstleistungen) und weil beide Marken als Akronym verstanden werden mit der Folge der Gefahr, dass das jüngere Zeichen der Inhaberin des älteren zugeschrieben wird. Daran ändert auch die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise nichts.
iusNet IP 31.01.2021

Wer das Recht auf eine Markeneintragung gewährt, kann diese nicht wegen Verwechslungsgefahr verhindern

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen auch anderer Auffassungen bestätigt das BGer, dass eine vertraglich vereinbarte Befugnis zu Gunsten eines Dritten, ein Zeichen zu verwenden, sich gegen den grundsätzlichen Schutz des ursprünglichen Markeninhabers gemäss Art. 3 MSchG durchsetzt, sofern dies auf dem zivilgerichtlichen Weg geltend gemacht wird. Dabei liegt ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse vor, wenn die entsprechenden Abmachungen Unsicherheiten entstehen lassen.
iusNet IP 31.01.2021

Der Widerspruch für Bildzeichen mit einem Fussballer setzt sich gegen ein vergleichbares Bildzeichen mit Fussballer nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Vordergrund steht folgendes Thema: Die älteren Zeichen und das angefochtene jüngere unterscheiden sich ausreichend. In visueller Hinsicht bestehen erhebliche Differenzierungen, v.a. bezüglich der Position der Figuren, und konzeptionell wäre eine ungewöhnliche Analyse seitens des Publikums nötig, um schädliche Ähnlichkeiten zu entdecken. Als obiter dictum wird angedeutet, dass die weite Verbreitung von Fussball zu Imagezwecken dagegen spricht, entsprechende Produkte bestimmten Unternehmen zuzuordnen.
iusNet IP 18.12.2020

Motive als Zeichen, die auf beanspruchten Objekten angebracht werden, sind unter Einbezug der Objekte zu beurteilen

Rechtsprechung
Markenrecht
Selbst wenn sich ein Zeichen nicht auf die zur Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen (hier Transporte) benötigten Objekte (hier Fahrzeuge) erstreckt, sind diese Objekte bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft mit einzubeziehen, weil die Kunden die Objekte bei der Wahrnehmung des Zeichens mit erfassen.
iusNet IP 18.12.2020

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