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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «CARGLASS (fig.)» setzt sich gegen «Cargest» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar werden eine relevante Produkteähnlichkeiten zwischen den fraglichen Zeichen sowie Ähnlichkeiten bezüglich Bild, Klang und Sinngehalt bestätigt. Das BVGer bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen angesichts einer durch die Widerspruchsmarke erlangten erhöhten Verkehrsbekanntheit, welche durch die Vorinstanz als nicht erstellt bezeichnet worden war, jedoch sogar gerichtsnotorisch sei, ohne dass der beschreibende Gehalt von «car» dabei schädlich wirke.
iusNet IP 21.12.2021

Das ältere Zeichen «CANTI» setzt sich gegen «CANTIQUE» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Zeichen beanspruchen zwar identische oder zumindest stark ähnliche Produkte und das ältere entfaltet eine durchschnittliche Unterscheidungskraft. Eine relevante Zeichenähnlichkeit ist jedoch zu verneinen: Zwar haben beide Bezeichnungen einen Bezug zur Musik; diese Ähnlichkeit genügt indessen nicht, dies insbes. angesichts der deutlichen Unterschiede in Schriftbild und Wortklang.
iusNet IP 21.12.2021

«B.__WORLD CUP H.__ » und «B.__WORLD CUP 2022» sind weder markenrechts- noch lauterkeitsrechtswidrig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die fraglichen Zeichen der Beklagten sind markenrechtlich zulässig, zumal selbst völlig unbeteiligte Dritte auf die A.___ Fussball-Weltmeisterschaft Bezug nehmen dürfen und vorliegend keine offizielle Bezeichnung von Fussball-Weltmeisterschaft oder World Cup übernommen wurde. Analoges gilt auch für die geltend gemachte Verletzung von UWG. Die im gleichen Fall erhobene Widerklage wird hier nicht behandelt, weil sich daraus keine spezifischen Erkenntnisse ergeben.
iusNet IP 14.12.2021

Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Zeichen beanspruchen zwar identische Produkte. «Canna» ist jedoch eine absolut freihalteberüftige Fachbezeichnung, was auch für die übrigen beanspruchten Produkte derselben Klasse Wirkung entfaltet. Und zwischen dem Element «be» der Widerspruchsmarke und dem «amigo» der angefochtenen fehlt jede Zeichenähnlichkeit. Entsprechend liegt keine Verwechslungsgefahr vor. Angesichts des absoluten Freihaltebedürfnisses ist eine allfällige Verkehrsdurchsetzung unbeachtlich.
iusNet IP 14.12.2021

Wortmarke gegen Wort-/Bildmarken – Zwei relativ grosse und fettgedruckte Bildelemente, deren Prägung des Gesamteindrucks unterschiedlich beurteilt wird

Kommentierung
Markenrecht
Die zu vergleichenden Zeichen sind ähnlich zur Widerspruchsmarke PYRAT, wobei bei der einen Marke der Totenkopf mit Dreieckshut aufgrund seiner Dominanz gegenüber der Internetadresse eine Verwechslungsgefahr aufhebt. Hingegen sind die grossen und fettgedruckten Buchstaben t und P bei der anderen Marke rein dekorativer Art, da sie aus Buchstaben der gleichen Typographie wie der Textteil bei der Internetadresse bestehen und deshalb einen sehr geringen Kontrast zwischen Bild- und Textteil bewirken.
Lucas Aebersold
iusNet IP 28.10.2021

Die Widerspruchsmarke «Polospieler (fig.)» setzt sich gegen «USA.POLO.SPORT.COMPANY Since 1870 (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts von Produktegleichheit bzw. -Ähnlichkeit und insbes. der integralen Übernahme der Darstellung zweier Polospieler ohne ins Gewicht fallende Änderungen in der Zeichnung besteht Verwechslungsgefahr. Daran ändern auch die Wortelemente im jüngeren Zeichen nichts: Sie sind beschreibend und ändern auch zusammen mit den drei Rechtecken nichts daran, dass die Widerspruchsmarke integral übernommen wurde und ihr weiterhin eine kennzeichnungskräftige Stellung zukommt.
iusNet IP 27.10.2021

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Fachbeitrag
Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können.
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 875

Die Widerspruchsmarke «Giardino» setzt sich gegen das angefochtene Zeichen «giardino (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr erweist sich das Zeichen «giardino (fig.)» im Verhältnis zur Widerspruchsmarke «Giardino» nicht als markenschutzfähig, soweit Produkteähnlichkeit besteht – mithin für einen Teil der durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Dienstleistungen. Dies insbes. auch angesichts der vollständigen Übernahme der Widerspruchsmarke. Der Umstand, dass deren «giardino» als Ort der erbrachten Leistungen betrachtet werden kann, ist angesichts des Disclaimers «soweit nicht den Garten betreffend» unerheblich.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «Canna (fig.)» setzt sich gegen «Cannatonic» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts der Übernahme von «Canna» in der jüngeren Marke besteht Zeichenähnlichkeit. Soweit es um Mittel zur Förderung des Pflanzenwuchses geht (einerseits Dünge- und anderseits Pflanzenschutzmittel), wird auch eine schädliche Produkteähnlichkeit bejaht. Allerdings ist Canna der Name für die Pflanze Blumenrohr, weshalb insoweit ein absolutes Freihaltebedürfnis besteht. Deshalb setzt sich «Canna (fig.)» nicht auch für weitere Produkte durch.
iusNet IP 23.08.2021

«Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen «Tissot (fig.)» besteht auch gemäss BVGer im Verhältnis zu «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» mit Bezug auf die in der Beschwerde noch betroffenen Produkte Verwechslungsgefahr, insbes. wegen Übernahme von «Tissot» als Familiennamen im jüngeren Zeichen, ohne dass dieses Element dort seinen prägenden Charakter verliert. Die Einrede des Nichtgebrauchs setzt sich ebenfalls durch, zumal die Tissot SA diesbezüglich nicht ihrerseits Beschwerde erhob.
iusNet IP 23.08.2021

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