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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «PYRAT» setzt sich zwar gegen «tP thePirate.com (fig.)», nicht jedoch auch gegen «thePirate.com (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für beide jüngeren Marken werden Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und auch ein mit der Widerspruchsmarke übereinstimmender Sinngehalt bejaht. Dennoch liege bezüglich «thePirate.com (fig.)» keine Verwechslungsgefahr vor, weil Totenkopf und Dreieckshut das Zeichen wesentlich mitprägten. Demgegenüber sei diese Gefahr beim Zeichen «tP thePirate.com (fig.)» gegeben, weil die Bildelemente nur eher dekorativ und ergänzend wirkten.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «Happy-Cola» für «confiserie» setzt sich gegen das Zeichen «Happy Cola (fig.)» für Getränke nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Eine Verwechslungsgefahr zwischen den fraglichen einerseits Konfiserieprodukten und anderseits Getränken fehlt; denn deren Endkonsumenten gehen nicht davon aus, dass diese Produkte durch dasselbe oder verbundene Unternehmen hergestellt werden. Daran ändern auch die möglichen Übereinstimmungen in den Inhaltsstoffen sowie in allfälligen Diversifikationsstrategien oder Überschneidungen bei den Abnehmer- und Vertriebskreisen nichts.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «QUANTEX» setzt sich gegenüber «Quantedge (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bejaht entgegen der Vorinstanz eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies einerseits aufgrund der gegebenen Produkteidentität oder -gleichheit (Bereich von Finanzprodukten) sowie Zeichenähnlichkeit durch Übernahme des Zeichenelementes «Quant» und nicht zuletzt des Fehlens einer eigenständigen Bedeutung der Endung «edge» im angefochtenen Zeichen, da dieselbe in Verbindung mit «Quant» keine eigene Bedeutung entfalte, sondern auf den Finanzfachbegriff «Hedge Fund» hinweise.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «e (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «pick e bike (fig.) trotz erheblicher Produkteähnlichkeit nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht zumindest erhebliche Produkteähnlichkeit zwischen den Zeichen. Jedoch hat die Widerspruchsmarke – zumal der alleinige Buchstabe «e» keine Unterscheidungskraft aufweist, da er auch für Mitbewerber verfügbar sein muss – nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft. Die Zeichen stimmen lediglich in der grafischen Ausgestaltung des Buchstabens «e» überein, weshalb eine relevante Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.
iusNet IP 27.06.2021

«PANTHER» als Wort- und/oder Wort-/Bildzeichen setzt sich gegen «Panthé» (fig.) nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den Zeichen besteht keine Verwechslungsgefahr; denn der Umstand, dass die angefochtene Marke als Fantasiebezeichnung ohne besonderen Sinngehalt verstanden wird, überwiegt die phonetischen Ähnlichkeiten. Dass in visueller Hinsicht ebenfalls keine relevanten Parallelen vorhanden sind, wird durch das Gericht in der abschliessenden Gesamtsicht nicht weiter beachtet.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «HANA» setzt sich gegen das Zeichen «Hanalytics (fig.) nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar sind die Produkte der beiden Zeichen identisch oder zumindest sehr ähnlich und das jüngere Zeichen übernimmt das Element «hana». Indessen fehlt eine relevante Verwechslungsgefahr, weil «analytics» als Begriff verstanden wird und ins Auge sticht; auch führt das Bildelement zu einer unterschiedlichen Wahrnehmung.
iusNet IP 27.06.2021

«INVISALIGN» setzt sich gegen «SWISS INSIDE SUISSEALIGN» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Zeichen stimmen nur bezüglich «align» überein. Eine Verwechslungsgefahr fehlt, weil das jüngere im Übrigen mehr als doppelt so lang ist, einen anderen Zeichenanfang hat und über ein gut wahrnehmbares grafisches Element verfügt, was einen relevant unterschiedlichen Gesamteindruck schafft. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft infolge Markenserie würde voraussetzen, dass derselbe Markeninhaber einen gemeinsamen Markenbestandteil als Stammelement für eine Vielzahl von Zeichen benützt.
iusNet IP 27.06.2021

Das Zeichen «Toblerone» wird durch das Schokoladeprodukt «Swissone» nicht gefährdet oder im Ruf geschädigt

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht kein Anlass für vorsorgliche Massnahmen zu Gunsten von «Toblerone» im Verhältnis zum Schokoladeriegel «Swissone»; denn es fehlt sowohl an einer markenrechtlichen oder lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr als auch an einer wettbewerbsrechtlichen Rufschädigung. Insbesondere bestehen erhebliche Unterschiede in den Verpackungen, und Rufschädigung liegt nicht vor, weil das angefochtene Produkt in allen Ausprägungen sachlich begründet ist.
iusNet IP 31.05.2021

«Midnight Black Ice Storm» verletzt «Black Ice» / «Boardwalk Breeze» ist nicht verletzend gegenüber «Bayside Breeze»

Rechtsprechung
Markenrecht
Alle Marken betreffen ähnliche Produkte. Verwechslungsgefahr besteht zwischen «Black Ice» (mit starker Unterscheidungskraft) und «Midnight Black Ice Storm» insbes. wegen Übernahme von «black» sowie «ice». Verwechslungsgefahr fehlt zwischen «Bayside Breeze» (ohne relevante Unterscheidungskraft) und «Boardwalk Breeze»: Nur ein Wort wird übernommen und die Verpackungen sind sehr unterschiedlich. Die Schaffung der Ähnlichkeiten erfolgte zwar böswillig, aber dies ist für die Verwechslungsgefahr nicht entscheidend.
iusNet IP 26.04.2021

Die Widerspruchsmarke «Hylovision» setzt sich gegen das Zeichen «Hydrovision (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den Zeichen besteht Verwechslungsgefahr angesichts Produkteidentität und relevanter Zeichenähnlichkeit (durchschnittlich in visueller und konzeptueller sowie erhöht in klanglicher Hinsicht). Daran ändert der Umstand nichts, dass das Publikum die fraglichen medizinischen und/oder pharmazeutischen Produkte mit erhöhter Aufmerksamkeit erwirbt. Auch die nur durchschnittliche Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke spricht angesichts von Produkteidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegen die Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 26.04.2021

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