iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Verwechslungsgefahr

Die Marke «j (fig.)» erweist sich gegenüber den Marken «apple (fig.)» sowie «leaf (fig.)» als schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Mangels Verwechslungsgefahr setzt sich die Bildmarke «j (fig.)» im Vergleich zu den Widerspruchs-Bildmarken «apple (fig.)» sowie «leaf (fig.)» derselben Inhaberin als schutzfähig durch. Dabei betont das Gericht die Unterschiedlichkeit im Gesamteindruck zwischen den Widerspruchsmarken und der angefochtenen Marke, obschon Warengleichheit und Zeichenähnlichkeit vorhanden sind.
iusNet IP 07.04.2019

Die Widerspruchsmarke «SKY» setzt sich wegen Verwechslungsgefahr gegen die Marke «SKYFIVE» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Marke «SKY» ist gegenüber der Marke «SKYFIVE» schutzfähig, soweit nicht die Produkte «Publikationen; Druckereierzeugnisse» und «Fotografien» der Klasse 16 betroffen sind, für welche «SKY» als Teil des Gemeinguts zu verstehen ist. Für die übrigen Produkte ist zwar anzunehmen, dass die massgebenden Verkehrskreise eine mittlere Aufmerksamkeit an den Tag legen, indessen besteht die erhebliche Gefahr, dass sie das Wortelement «Five» im vorliegenden Zusammenhang als Hinweis auf eine Serienmarke der Inhaberin von «SKY» verstehen.
iusNet IP 28.2.2019

«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die jüngere Marke «Merci (fig.)» bezieht sich ausschliesslich auf Pflanzen und Früchte aller Art. Damit schafft sie im Vergleich zu den durch die Widerspruchsmarke «MERCI» geltend gemachten Produkten mangels Gleichartigkeit keine Verwechslungsgefahr, weshalb der Widerspruch abgewiesen wird. Die Frage nach einem rechtserhaltenden Gebrauch der Widerspruchsmarke wird zudem mit Bezug auf die Waren «chocolat» sowie «sucreries» bejaht, nicht jedoch für «cacao».
iusNet IP 27.02.2019

Die Marke «WOLF OF WILDERNESS» führt im Vergleich zur Marke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» zu einer Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» setzt sich gegen die jüngere Marke «WORLD OF WILDERNESS» infolge Verwechslungsgefahr für den Bereich der Waren des Tierbedarfs durch; dies insbes. wegen vollständiger Übernahme des Begriffs «Widerness» bzw. dem Ergebnis einer optischen, phonetischen und inhaltlichen Übereinstimmung. Dies trifft jedoch nicht zu, soweit es um Waren geht, die nicht nur in Fachgeschäften für Haustiere, sondern auch in anderen Geschäften angeboten werden.
iusNet IP 26.02.2019

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«BLACKBERRY» weist für die Waren der Klasse 9 sowie die Bereitstellung von E-Mail- und Instant-Messagingdiensten in Klasse 38 eine erhöhte Bekanntheit auf und das Erscheinungsbild deckt sich mit der angegriffenen Marke «blackphone», sodass eine mittelbare Verwechslungsgefahr besteht. Es kann nicht pauschal gesagt werden, der Schutz einer Widerspruchsmarke könne sich nicht auf ein zum Gemeingut gehörendes Element der jüngeren Marke erstrecken; denn die Durchsetzung einer Marke kann die Annahme einer Verwechslungsgefahr auch mit Bezug auf eine Marke rechtfertigen, die einem ursprünglich zum Gemeingut gehörenden Element der Streitmarke nahekommt.
iusNet IP 25.02.2019

Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die zu vergleichenden Marken betreffen offensichtlich gleichartige Waren. Weiter hat die jüngere Marke das Wort «Hirsch» vollständig übernommen, woran auch die Voranstellung von «Apfel» im jüngeren Zeichen nichts ändert. Schliesslich ist der Widerspruchsmarke angesichts der Einschränkung auf Produkte ohne Hirschbestandteile eine wenigstens durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu attestieren. Entsprechend ist das Zeichen «HIRSCH» gegenüber «Apfelhirsch» für die in Rede stehenden Waren zu schützen.
iusNet IP 25.02.2019

Die Marke Nr. 657 746 «ZeitMeister» ist aufgrund eines entsprechenden Widerspruchs infolge Verwechslungsgefahr gegenüber der (älteren) Marke Nr. 2P.468621 «MEISTER» zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht
Nach erstinstanzlicher Abweisung des Widerspruchs heisst das BVGer eine entsprechende Beschwerde wegen Verwechslungsgefahr gut, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die massgebenden Abnehmer bei der Betrachtung der Marken im Zusammenhang mit den beanspruchten «Schmuckwaren» und «Uhren» eine durchschnittliche Aufmerksamkeit walten lassen und dass der Widerspruchsmarke aufgrund ihrer erhöhten Bekanntheit mindestens ein normaler Schutzumfang zuzusprechen ist.
iusNet IGR 16.12.2018

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage des WWF hat das Gericht die Schweizer Marke "PANDAKi" infolge Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig erklärt. Gestützt auf eine gleichzeitige Unterlassungsklage des WWF wurden der Beklagten im Rahmen der beanspruchten Produkte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären in der Schweiz sowie die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch untersagt.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen; denn die Widerspruchsmarke "Pupa" wurde vollständig in die angefochtene Marke "Fashion Pupa" integriert, ohne dass jene ihre Individualität verlor oder ein unterschiedlicher Sinngehalt entstand. Entgegen früherer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein indirekt im Verkehr durchgesetztes Zeichen nicht (mehr) ohne weiteres als starke Marke zu behandeln. Vielmehr ist dahin gehend zu relativieren, dass der Schutzumfang einer Marke um so grösser ist, je stärker sich das Zeichen im Verkehr durchgesetzt hat.
iusNet IGR 10.11.2018

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts der ausdrücklichen Verpflichtung des Markeninhabers im Rahmen eines Lizenzvertrags mit einem Detail-Grossverteiler (Spar) zum Absatz des fraglichen Produktes (Nusstorten) in der Schweiz gilt der Markengebrauch als genügend glaubhaft gemacht. Da das Warenverzeichnis der Gegenpartei des Inhabers der Widerspruchsmarke relevante Änderungen erfahren hat, zu denen das IGE trotz Aufforderung durch das BVGer nicht Stellung bezogen hat, erfolgt eine Rückweisung der Sache an das IGE.
iusNet IGR 10.11.2018

Seiten