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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarken «Qnective» und «Qnective (fig.)» setzen sich gegen die Wort-/Bildmarke «Q qnnect (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die grafische Gestaltung der angefochtenen Marke ist zu vernachlässigen, weil sie das Erinnerungsbild nicht prägt. Demgegenüber stellt der Ersatz von «con» im Wort «connective» der Widerspruchsmarken durch ein Q eine fantasievolle Veränderung dar, die vom Publikum eine gewisse Denkarbeit verlangt. Weiter ist die Verwechslungsgefahr v.a. deshalb zu bejahen, weil die angefochtene Marke einen grossen Teil der Widerspruchsmarken übernimmt und eine vollständige oder zumindest teilweise Produktegleichheit besteht.
iusNet IP 18.08.2019

Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Ausdruck «economic forum» sowie die Bezeichnungen «world» und «zurich» sind dem gemeinfreien Raum zuzuordnen. Das Gericht bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr für die durch die angefochtene Marke beanspruchten Dienstleistungen im Bereich von Kongressen etc., weil beide Widerspruchsmarken eine minimale Kennzeichnungskraft aufweisen: Die Wort-/Bildmarke wegen der Kombination mit ihrem Bildelement und die reine Wortmarke wegen ihres Bezugs zum weithin bekannten WEF.
iusNet IP 23.06.2019

Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar haben die angefochtenen Zeichen dasjenige der Widerspruchsmarke vollständig übernommen und werden die fraglichen Produkte zu ähnlichen Zwecken konsumiert. Da jedoch die hauptsächlich auf französische Branntweine ausgerichtete Widerspruchsmarke «PARADIS» im Verhältnis zu den auf schweizerische Weine bezogenen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» keine ausreichende Kennzeichnungskraft besitzt, setzt sie sich gegen die beiden Schweizer Marken nicht durch.
iusNet IP 23.06.2019

Die den Begriff «DEKTON» enthaltenden Marken sind im Verhältnis zu den den Begriff «TECTON» enthaltenden Zeichen mit wenigen Ausnahmen nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Zum Thema des Markenrechts bestätigt das BGer die Vorinstanz einerseits darin, dass die Einrede des Nichtgebrauchs nicht Stich hält. Insbesondere schliesst es sich der Argumentation an, wonach die «Dekton» enthaltenden angefochtenen Zeichen wegen Verwechslungsgefahr vom Markenschutz ausgeschlossen sind, soweit die Vorinstanz diesen Schutz nicht selber gewissen, konkret angeführten Waren mangels Gleichartigkeit der beanspruchten Produkte dennoch zusprochen hat.
iusNet IP 23.06.2019

Die Widerspruchsmarke «UBER» setzt sich gegen die Wort-Bildmarke «uberall (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Selbst unter der Annahme, dass die durch die zu vergleichenden Waren und Dienstleistungen angesprochenen massgebenden Verkehrskreise eine allfällig erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen und dass die Widerspruchsmarke nur eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft aufweist, besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen der älteren und der jüngeren Marke, insbes. weil das Wort «uber» durch die jüngere unverändert sowie am Anfang des Zeichens übernommen wird und das Bildelement verhältnismässig unbedeutend erscheint.
iusNet IP 11.06.2019

Die Widerspruchsmarke «POWERWALL» setzt sich für einen Teil der beanspruchten Waren gegen die jüngere Marke «TESLA POWERWALL» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «POWERWALL» weist im Vergleich zur Marke «TESLA POWERWALL» grosse Zeichenähnlichkeit auf. Auch besteht erhebliche Warengleichheit mit Bezug auf die Waren «appareils et instruments pour la conduite, la distribution, la transformation, l’accumulation, le réglage ou la commande du courant électrique» der Klasse 9. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise ist diesbezüglich eine Verwechslungsgefahr gegeben. Die zweite Widerspruchsmarke «TESLA» blieb ungeprüft.
iusNet IP 11.06.2019

«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss Handelsgericht Zürich verstösst «Zurich Real Estate AG» im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» insbes. wegen Verwechslungsgefahr gegen Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht. Die Verwendung des Namens «Zurich» wird im vorliegenden Fall nicht als solche einer zum Gemeingut gehörenden geografischen Bezeichnung qualifiziert, weil eine gegen Gemeingut sprechende Verkehrsdurchsetzung gegeben sei und «Zurich» nicht dem gebräuchlichen deutsch-sprachigen Ortsnamen «Zürich» entspreche.
iusNet IP 26.05.2019

Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die betroffenen Zeichen sind sich im Lichte einer Gesamtbeurteilung – insbes. angesichts der gemeinsamen Elemente «so» – in schädlicher Weise ähnlich. Hinsichtlich der durch die angefochtene Marke beanspruchten Produkte für das Bleichen und anderer Reinigungsmittel besteht die Gefahr, dass das bedeutende Renommee der Widerspruchsmarken negativ beeinflusst wird.
iusNet IP 22.04.2019

Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «SWICASA» weist – für dieselben Waren – im Vergleich zu «MICASA» grosse Ähnlichkeiten mit Bezug auf Schriftbild, Wortklang und Sinngehalt auf. Weiter ist festzuhalten, dass die Verkehrsdurchsetzung für die Marke «MICASA» weder als besonders schwach noch als besonders stark einzustufen ist, weshalb ihr nur eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zukommt. Eine Verwechslungsgefahr ist jedoch nicht gegeben, weil die Anfangssilbe «SWI» den Schluss auf eine unterschiedliche betriebliche Herkunft zulässt.
iusNet IP 07.04.2019

Die Widerspruchsmarke «COCO» setzt sich gegenüber der angefochtenen Marke «COCOO (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «COCOO (fig.)» zeigt im Vergleich zur Widerspruchsmarke «COCO» erhebliche Parallelen. Dies betrifft insbes. die identische Sprechweise von «coco» und «cocoo» durch die massgebenden Verkehrskreise deutscher sowie italienischer (Landes-) Sprache. Zwar ist angesichts mangelnder Präzision bezüglich der durch die angefochtene Marke beanspruchten Produkte nicht auszuschliessen, dass sich ein Teil derselben tatsächlich auf Kokosnüsse bezieht. Dieser Aspekt ändert jedoch nichts daran, dass sich das Zeichen «COCO» hier vollständig durchsetzt.
iusNet IP 07.04.2019

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