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Verwechslungsgefahr

«Sola» setzt sich gegen «Solex» für Essbestecke nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

HSU.2023.29/SB v. 17.10.2023

Der Widerspruch setzt sich trotz Produkte-Identität nicht durch: Die fraglichen Essbestecke werden durch die massgebenden Verkehrskreise mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben und die Zeichen unterscheiden sich in ihren Endungen (zum einen «a» und zum andern «ex») so klar, dass keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist. Im Sinngehalt weist keines der Zeichen angesichts der beanspruchten Produkte einen Zusammenhang mit der Sonne («sol») auf.
iusNet IP 17.12.2023

«CHIANTI CLASSICO DAL 1716 (fig.)» setzt sich gegen «C Chianti Gran Selezione (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht starke Produkteähnlichkeit und liegt auch insoweit Zeichenähnlichkeit vor, als beide Marken das Wort «Chianti» verwenden. Dennoch liegt keine relevante Verwechslungsgefahr vor, weil «Chianti» zum Gemeingut gehört und auch weitere wesentliche Unterschiede zwischen den Zeichen festzustellen sind. Schliesslich erweisen sich die Elemente «classico» sowie «dal 1716» auch als anpreisend.
iusNet IP 23.10.2023

«VOLKSWAGEN» setzt sich gegen «VolksWerkstatt» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-938/2021 v. 21.8.2023

Das BVGer bejaht eine mittelbare Verwechslungsgefahr, weil das jüngere Zeichen als Variante der Widerspruchsmarke aufgefasst und damit wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen den Marken vermutet werden können (angefochtenes Zeichen als Hinweis auf eine Werkstatt von Volkswagen). Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr fehle, weil mit Bezug auf die beanspruchten Waren von einer zumindest leicht erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise auszugehen sei.
iusNet IP 23.10.2023

Die Widerspruchsmarke «EVAX» setzt sich gegen «eva intima» und «eva intima (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Teile der Produkte sind identisch, andere unterscheiden sich aber so, dass eine teilweise Gutheissung bezüglich «eva intima» erfolgt. Bezüglich «eva intima (fig.)» erfolgt eine völlige Gutheissung unter Betonung auf die Zeichenunterschiede gegenüber der Widerspruchsmarke, wobei das figürliche Element im jüngeren Zeichen unbeachtet bleibt: Es sei zwar erheblich grösser im Vergleich zu den übrigen Elementen, falle jedoch – obschon originell und einfach zu erinnern – gegenüber «eva» und «evax» nicht genügend ins Gewicht.
iusNet IP 28.08.2023

«You See Augenlaser» setzt sich gegen «EYE SEE YOU AUGENLASER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen Ähnlichkeiten zwischen Produkten und Zeichen. Eine Verwechslungsgefahr wird jedoch verneint, weil die ältere Marke nur eine minimale Kennzeichnungskraft aufweist, das Bild in der jüngeren Marke deren beschreibenden Charakter dank Originalität aufwiegt und die massgebenden Verkehrskreise eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen. Die besondere Gestaltung in der Schrift der jüngeren Marke bleibt unbeachtlich, weil das ältere Zeichen eine reine Wortmarke ist.
iusNet IP 28.08.2023

«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Trotz Produkte- und gewisser Zeichenähnlichkeiten setzt sich die Widerspruchsmarke nicht durch, weil die dominierenden Elemente beider Marken insbes. im Sinngehalt genügend Abstand herstellen, was durch das grafische Element «PK» in der jüngeren Marke noch betont wird. Im Gesamtbild ist entscheidend, dass die massgebenden Verkehrskreise den Sinngehalt sowohl von «Plaza» (Platz) als auch von «Pallas» (Pallas Athene) in Erinnerung behalten.
iusNet IP 28.08.2023

Verwechslungsgefahr zwischen vier Marken mit dem Element «Reine(s)» und «La Cuvée des Reines»; alle (u.a.) für Weinprodukte

Rechtsprechung
Markenrecht
In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz bestätigt das BGer eine Verwechslungsgefahr zwischen «Blanc des Reines», «Vin des Reines», «Cuvée des Reines» und «Réserve de l’Eleveur de Reine» einerseits und «La Cuvée des Reines» anderseits. Das Wort «reine» («Königin) gehört im vorliegenden Zusammenhang nicht zum Gemeingut; denn es entfaltet angesichts der Anspielung auf Kampfkühe mit Bezug auf Weine eine relevante Originalität.
iusNet IP 28.08.2023

Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T-491-22

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-491/22 v. 9.4.2023

Eine relevante Zeichenähnlichkeit ist zu verneinen: Zwar bestehen Parallelen zwischen den zentralen Zeichenbestandteilen (u.a. grosse Augen und lächelnder offener Mund sowie dieselben Farben weiss, grau und schwarz). Indessen werden diese Elemente in den zu vergleichenden Zeichen ausreichend unterschiedlich dargestellt. Bei dreidimensionalen Zeichen samt Wortelementen mit konkreter Aussage Letzterer stehen die Wortelemente im Vordergrund.
iusNet IP 25.06.2023

«VYQUELVO» setzt sich gegen «FYDENVO» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4103/2021 v. 17.3.2023

Zwar liegt mindestens hochgradige Produkteähnlichkeit vor (Pharmaka), was die Anforderungen an den Zeichenunterschied erhöht. Jedoch führen erhöhte Aufmerksamkeit der Endkunden, durchschnittlicher Schutzumfang der Widerspruchsmarke sowie die - zwar nur wenig ins Gewicht fallenden - Zeichenunterschiede zum Fehlen einer Verwechslungsgefahr. Dabei ist die Endsilbe «VO» im Sinne eines möglicherweise durch die WHO (World Health Organization) als kennzeichnungsschwach eingestuften «Common stems» unbeachtlich.
iusNet IP 25.06.2023

«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-2473/2022 v. 5.4.2023

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führt die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Im Grunde stehen sich zwei Wortmarken gegenüber; denn die in unauffälliger Computerschrift gewählte Darstellung des Wortes «AICARE» ist unbeachtlich.
iusNet IP 25.06.2022

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