iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Rechtsprechung > Bund > Markenrecht > «west» Setzt Sich Trotz Erheblicher Produkteähnlichkeit Tabakbereich

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 18. November 2021 publizierte das IGE für die us-amerikanische British American Tobacco (Brands) Inc. die Wortmarke Nr.772'440 «ZEST» für Zigaretten und verwandte Produkte der Klasse 34. Gegen dieses Zeichen erhob die deutsche Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH am 18. Februar 2022 Widerspruch gestützt auf ihre Marke IR 621'660 «WEST» mit Beanspruchung von Zigaretten mit Filter in der Klasse 34. Mit Entscheid vom 29. Juni 2022 hiess das IGE den Widerspruch gut wegen Vorliegens einer Verwechslungsgefahr. Gegen diese Verfügung erhob die British American Tobacco (Brands) Inc. am 30. August 2022 Beschwerde beim BVGer. 

Gutheissung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c MSchG ist der Markenschutz ausgeschlossen für Zeichen, welche (i) einer älteren Marke ähnlich sind (Stichwort: Zeichenähnlichkeit) sowie (ii) für gleiche oder gleichartige Produkte bestimmt sind (Stichwort: Produkteähnlichkeit), sodass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt. Weiter ist im...

iusnet IP 23.04.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.