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«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch

«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 17. September 2018 registrierte das IGE die Wortmarke Nr. 721228 «POPCHIPS» der englischen KP Snacks Ltd für Kartoffel- und Gemüsesnacks der Klasse 29 sowie Puffmais-, Reis- und Mais-Snacks und Getreide-Chips, alle ausgenommen Frühstücksfocken und Getreideriegel der Klasse 30. Gegen dieses Zeichen erhob die Zweifel Chips + Snacks Holding AG, Spreitenbach, am 14. Dezember 2018 Widerspruch unter Berufung auf ihre schweizerische Wortmarke Nr. P-464887 «POPPIT’S» mit Beanspruchung diverser Lebensmittel der Klassen 29 und 30, einschliesslich Kartoffel-Chips sowie Snacks aus Mehl einschliesslich Kartoffel- und Maismehl. Mit Entscheid vom 27. August 2019 wies das IGE den Widerspruch ab. Dies v.a. mit folgender Begründung: Zwar bestünde Warenidentität und wiesen die massgebenden Verkehrskreise eine reduzierte Aufmerksamkeit auf. Indessen erstrecke sich der Schutzbereich der Widerspruchsmarke nicht auf die Elemente «Pop» und «Chips» der jüngeren Marke, da sie zum Gemeingut gehörten. Auch sei das Element «PoP» in beiden Zeichen nur kennzeichnungsschwach und hätten die Zeichen unterschiedliche Endungen. Gegen diesen Entscheid erhob die Zweifel...

iusNet IP 23.06.2022

 

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