Das jüngere Zeichen schafft angesichts der unterschiedlichen Produkte («Spiele, Spielsachen» gegenüber «Gymnastik- und Sportartikel») trotz durchschnittlichem bis erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad der massgebenden Verkehrskreise keine relevante Verwechslungsgefahr; denn aus der Rechtsprechung ergibt sich im Wesentlichen, dass Spiele und Spielsachen von Gymnastik- und Sportgeräten zu unterscheiden sind, weil ihre Natur, Bestimmung und Vertriebskanäle nicht übereinstimmen und sie auch nicht austauschbar sind.