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Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke

Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 18. Dezember 2020 stellte das italienische CONSORZIO PER LA tutela DEL GRANA PADANO beim EUIPO den Antrag auf Eintragung des Zeichens

als Unionsmarke für folgende Produkte: Käse gemäss dem Pflichtenheft der geschützten Herkunftsbezeichnung «Grana Padano» («Fromage conforme au cahier des charges de l’appellation d’origine protégée ‘Grana Padano’»). Mit Entscheid vom 5. Mai 2022 wies das EUIPO das Gesuch definitiv ab, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die beantragte Marke ist irreführend im Vergleich zum am 21. Juni 1996 registrierten spezifischen Logo für die fraglichen Produkte mit folgender Darstellung:

(vgl. S. 2 Darstellung unten rechts)

Des Weiteren stehen die durch das CONSORZIO PER LA tutela DEL GRANA PADANO gehaltenen Kollektivmarken ausschliesslich dessen Mitgliedern zur Verfügung, obschon AOP/IGP-Angaben für alle Marktteilnehmer zugänglich sein müssen, welche die AOP/...

iusNet IP 27.02.2024

 

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