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«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft

«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 21. August 2020 beantragte die deutsche Matratzen Concord GmbH die Eintragung der Marke «CoolFlex» für Matratzen etc. der Klasse 20 sowie Bettdecken, Matratzenüberzüge etc. der Klasse 24. Mit Entscheid vom 28. Juli 2022 akzeptierte das IGE das Zeichen für die Produkte der Klasse 24, verweigerte jedoch die Eintragung für alle Produkte der Klasse 20. Gegen diese Verfügung erhob die Matratzen Concord GmbH Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind dem Gemeingut zugehörige Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht im Verkehr durchgesetzt haben. (E. 2.1 erster Satz)

b) Als Teil des Gemeingutes gelten (i) Zeichen, denen die nötige Unterscheidungskraft für die Individualisierung der Produkte des Zeicheninhabers fehlt und/oder (ii) Zeichen, welche für den Wirtschaftsverkehr freizuhalten sind. (E. 2.1 zweiter Satz)

c) Die verlangte Unterscheidungskraft fehlt (i) bei Sachbezeichnungen sowie (ii) bei...

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