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«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4104/2021 v. 5.12.2022

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit. Indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem. «Capri» als geografische Angabe wirkt nicht schädlich, da sie die korrekte Nutzung der Marke nicht beeinträchtigt.
iusNet IP 24.04.2023

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Dies resultiert für «GENIUS GROVE (fig.)» bereits wegen fehlender Produkteähnlichkeit. Mit Bezug auf «GENIUS BAR» / «GeniusAcademy (fig.)» werden alle Kriterien zur Verwechslungsgefahr abgehandelt. Dabei bleibt die Bekanntheit der Apple-Marken unbeachtlich. Im Vordergrund steht, dass zwischen den beiden Zeichen ausser dem an sich beschreibenden Element «Genius» weder eine Nähe noch eine klangliche oder sinngehaltliche Verbindung besteht.
iusNet IP 24.04.2023

Die Löschung wegen fehlenden Zeichengebrauchs war gerechtfertigt; die Argumente dagegen waren zu vage

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die Beschwerdeführerin in ihren Argumenten sowohl für eine fehlende Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs als auch zu Gunsten eines ausreichenden Zeichengebrauchs zu vage blieb, insbesondere was den Bezug zur Schweiz betrifft, und dass dem BVGer keinesfalls Willkür («arbitraire») vorgeworfen werden kann. Daran ändert insbes. auch der Hinweis des BVGer nichts, die Beschwerdeführerin und/oder ihre Marke genössen in der Schweiz in Spezialistenkreisen einen gewissen guten Ruf.
iusNet IP 24.04.2023

Recht aktuell: Kunst & Recht 2023 / Art & Law 2023

Veranstaltungen
Freitag, 16. Juni 2023 - 9:00 bis 17:00
Bereits zum 12. Mal dürfen wir Sie zur Tagung „Kunst & Recht / Art & Law“ willkommen heissen. Und wiederum bietet uns das Congress Center Basel in unmittelbarer Nähe zur Art Basel Gastrecht. Dank der Grosszügigkeit der Art Basel erhalten auch in diesem Jahr wiederum alle Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine Tageskarte zur Kunstmesse offeriert. Nach der Mittagspause berichtet die Direktorin des Kunsthauses Zürich, Ann Demeester, in ihrem Referat «Bilder und ihre Biographie – über Chancen und Fallstricke bei musealen Präsentationen» (in englischer Sprache). Hiernach widmet sich Rolf Bolwin der Problematik der künstlerischen Verantwortung von Kollektiven am Beispiel der Documenta 22. Den Abschluss der Tagung bildet das Referat von Sandrine Giroud zu Fragen der Beschlagnahmung und Einziehung von Kulturgut durch Anwendung von internationalen Sanktionen und durch internationale Strafrechtshilfe.

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