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Urheberrecht

Urheberrecht

Die durch eine Uni-Assistentin geschaffene Software im Zusammenhang mit ihren Arbeitszielen gehört zu den Urheberrechten der Uni

Rechtsprechung
Urheberrecht
Mit der Vorinstanz bestätigt das BGer, dass die Rechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fielen; denn die entsprechenden Programme waren für die Erarbeitung (u.a.) der Dissertation gemäss Pflichtenheft der Beschwerdeführerin unabdingbar. Daran ändert nichts, dass die betroffene Software auch noch für andere Zwecke als die Dissertation verwendbar war.
iusNet IP 19.02.2023

Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Erbin eines Autors hat dessen Abtretung der Rechte an einer Videospielversion seines Werkes zu Unrecht im Internet öffentlich sinngemäss als ungültig qualifiziert. Das Gericht hat die Gültigkeit dieser vertraglichen Absprache bestätigt. Gleichzeitig beschränkte es sich jedoch auf die Videospielversion und es verwarf Anträge der Zessionarin, welche darüber hinausgingen.
iusNet IP 23.10.2022

Die Darstellung eines angebissenen Pizzastückes wird urheber- und damit auch marken- sowie designrechtlich geschützt

Rechtsprechung
Urheberrecht
Nachdem eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr der sich vorliegend gegenüber stehenden Zeichen bzw. Abbildungen in einem Widerspruchsverfahren ausgeschlossen worden war, setzte sich der Gegner der Widersprechenden aufgrund von Urheberrecht so weit durch, dass nicht nur die betroffenen Abbildungen und deren Trägermaterial zu vernichten sowie zurückzurufen, sondern die Widerspruchsmarke selber sowie ein analoger Designeintrag zu löschen seien.
iusNet IP 23.10.2022

Feuerring – Ein Holzfeuergrill als Werk der angewandten Kunst

Kommentierung
Urheberrecht
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 4A_472/2021; 4A_482/2021 hat sich das BGer mit den Fragen der Werkqualität und des Schutzumfangs eines Holzfeuergrills wie auch der Gebrauchspriorität und der Abgrenzung zwischen Urheberrechtsschutz und Designschutz befasst. Mit diesem Entscheid liegt eine weitere höchstrichterliche Entscheidung betreffend einen Gebrauchsgegenstand vor, wodurch die Rechtsprechung in diesem Bereich präzisiert wird. Alle Unsicherheiten in der rechtlichen Behandlung von Werken der angewandten Kunst dürften damit allerdings nicht gebannt sein.
Brigitte Bieler
iusNet IP 12.10.2022

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Rechtsprechung
Urheberrecht
Designrecht
Das BGer bestätigt die Argumentation der Vorinstanz (vgl. dazu iusNet IP 14.12.2021, HG HOR 2019.16/fr/MD v. 3.8.2021) in urheberrechtlicher Hinsicht vollumfänglich. Als Gebrauchsgegenstand geniesst der Feuerring zwar infolge wenig ausnützbaren Gestaltungsspielraums nur einen engen urheberrechtlichen Schutzbereich. Dennoch liegt mit Blick auf einen Teil der fraglichen Konkurrenzprodukte mangels ausreichender Unterschiede eine Urheberrechtsverletzung vor.
iusNet IP 18.08.2022

«Vape» ist eine Parodie von «Grease» und markenrechtlich war die Nennung von «Grease» auf Seite von «Vape» zulässig

Rechtsprechung
Urheberrecht
Markenrecht

19-CV-7470-LTS-VF v. 12.5.2022

Das Musical «Vape» gilt als zulässige Parodie des Werks «Grease», da es sich um eine kritische Aktualisierung des ursprünglichen Stoffes handle (moderner Slang, Einbezug von «MeToo», Kritik am glücklichen Ende von «Grease» etc.). Auch war die Nennung von «Grease» durch die Rechteinhaber an «Vape» markenrechtlich zulässig, da sie verdeutlichte, dass «Vape» eine Parodie von «Grease» darstellt. Dabei wurde nicht kritisiert, dass die beiden Worte im Werbematerial zu «Vape» in denselben Lettern und in derselben Farbe erschienen.
iusNet IP 14.07.2022

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