Die Frage, ob das geltend gemachte Patent auf der verlangten erfinderischen Tätigkeit beruht, ist mittels "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu prüfen. Dabei setzt die Verwendung des sog. "Dokuments im Stand der Technik" voraus, dass dieses selber eine ausführbare Lehre vermittelt; denn nur so lässt sich entscheiden, ob die erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist oder die beanspruchte Erfindung sich für den Fachmann in naheliegender Weise bereits aus dem Stand der Technik ergeben hat.