Aufgrund des Fantasiegehalts von «avia» und der damit verbundenen Unterscheidungskraft erweist sich die Firma «Swiss Avia Consult Sàrl» trotz ihrer zusätzlichen Elemente als in schädlicher Weise verwechslungsgefährdend im Vergleich zu den Firmen «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA». Analoges gilt auch für den Domainnamen «swissaviaconsult.ch».
Infolge (mittelbarer) Verwechslungsgefahr untersagt das Bundesgericht der RiverLake Capital AG, diese Firma bzw. diesen Namen – auch als Domainnamen – zu verwenden. «Riverlake» sei im Gesamteindruck als Fantasiebezeichnung zu qualifizieren, welcher eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft nicht abgesprochen werden könne.