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«RiverLake Capital AG» darf infolge Verwechslungsgefahr in Bezug auf den in der Riverlake-Gruppe bereits verwendeten Begriff «Riverlake» nicht verwendet werden

«RiverLake Capital AG» darf infolge Verwechslungsgefahr in Bezug auf den in der Riverlake-Gruppe bereits verwendeten Begriff «Riverlake» nicht verwendet werden

Rechtsprechung
Internet Domains
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«RiverLake Capital AG» darf infolge Verwechslungsgefahr in Bezug auf den in der Riverlake-Gruppe bereits verwendeten Begriff «Riverlake» nicht verwendet werden

I. Ausgangslage

Die Riverlake Group SA hält Beteiligungen an folgenden Gesellschaften: Riverlake Shipping SA, Riverlake Solutions SA, Riverlake Barging SA, die im Bereich von Transport und Lagerung insbes. von Ölprodukten tätig sind. Dabei ist die Riverlake Shipping SA Inhaberin der Schweizer Marken Nr. P-560417 «Riverlake Tanker Index (R.T.I.)» sowie Nr. 573562 «Riverlake european Tanker Index», die am 15. Februar 2007 bzw. am 16. Januar 2008 im Markenregister hinterlegt wurden. Im Internet treten die genannten Gesellschaften unter den Domainnamen www.riverlakesolutions.com, www.riverlakebarging.com sowie www.riverlake.ch auf. Am 26. Juni 2017 wurde die RiverLake Capital AG mit Sitz in Zug im Handelsregister eingetragen mit dem Zweck der Erbringung von Dienstleistungen im Finanzbereich, insbes. finanziellen Transaktionen sowie Vermittlung von Investmentfonds und Aktien in privaten Unternehmen, wobei sie im Internet unter dem Domainnamen www.riverlakecapital.com auftritt. Mit Schreiben vom 3....

iusNet IP 24.08.2019

 

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