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Künstliche Intelligenz als patentrechtlicher Erfinder

Künstliche Intelligenz als patentrechtlicher Erfinder

Fachbeitrag
Patentrecht

Künstliche Intelligenz als patentrechtlicher Erfinder

I. Einleitung 1

Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Lage, bemerkenswert selbstständig ihr vorgelegte Probleme zu lösen. Bisweilen generiert sie Lösungen, die für den Menschen offenbar unerreichbar sind. Beispielweise hat eine KI eine neuartige NASA-Antenne entwickelt, die mehr als doppelt so effizient wie herkömmliche Antennen ist und den Rahmen dessen verlässt, was ein Ingenieur manuell hätte entwickeln können. 2 Ein von einer KI gefundenes Medikamentenmolekül befindet sich in der klinischen Testphase 3 und ein Fraktal-Behälter, der durch seine grosse Oberfläche die Erwärmung und Abkühlung des Inhalts beschleunigt und über weitere vorteilhafte Merkmale verfügt, wurde gemäss Angaben in der Patentanmeldung von einer KI entwickelt. 4 Es stellt sich zunächst die Frage, ob diese Lösungen Erfindungen im patentrechtlichen Sinne sind. Sodann ist zu prüfen, ob eine KI den rechtlichen Erfinderbegriff de lege lata erfüllt oder de lege ferenda erfüllen können soll.

II. Technisches

KI lässt sich charakterisieren als Rechenverfahren, die Wahrnehmungen, Schlussfolgerungen bzw. Problemlösungen und Handlungen ermöglichen, wobei menschliche Verstandes- und Wahrnehmungsleistungen...

iusNet IP 17.12.2023

 

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