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«Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

«Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

«Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 3. Juni 2021 beantragte die schweizerische BOBST MEX SA die Markeneintragung des Zeichens «Novafoil» für Waren der Klasse 7 (u.a. Maschinen und -Teile für die Produktion von Verpackungen und Etiketten oder hydraulische Pressen). Mit Verfügung vom 30. September 2021 verweigerte das IGE die Registrierung für alle Produkte im Zusammenhang mit Verpackungen; dies im Wesentlichen mit der Begründung, für diese Produkte erweise sich das Zeichen als beschreibend. Gegen diesen Entscheid erhob die BOBST MEX SA Beschwerde beim BVGer. 

Abweisung der Beschwerde.

Vorbemerkung: Die Beschwerdeführerin beruft sich u.a. auch auf Treu und Glauben (vgl. E. 6.1 – 6.3), den Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. E.7.1 – 7.3) sowie Eintragungen des Zeichens in der EU (vgl. E. 8.1 – 8.2). Untenstehend werden diese Themen nicht aufgegriffen, weil das Gericht sie ohne weiteres als vorliegend unerheblich einstufte.

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind dem Gemeingut zugehörige Zeichen...

iusNet IP 23.10.2023

 

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