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Künstliche Intelligenz als patentrechtlicher Erfinder

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Patentrecht
Künstliche Intelligenz als patentrechtlicher Erfinder
Um die patentrechtlich intendierte Innovationsförderung auch weiterhin zu gewährleisten, hat das Patentrecht eine rechtliche Strategie für den Umgang mit immer selbstständiger generierten maschinellen Erfindungen zu entwickeln. Der vorliegende Beitrag blickt aus einer objektiven, ergebnisbezogenen und der ratio legis entsprechenden Perspektive auf den Begriff der Erfindung.
Eliane Kunz
iusNet IP 17.12.2023

Focus

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt.
iusNet IP 27.02.2024

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte.
iusnet IP 23.04.2024

Instagram-Bilder von Rihanna mit weissen Turnschuhen werden als Offenbarung eines Puma-Schuhdesign qualifiziert

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG bestätigt, dass die durch die Klägerin eingereichten Fotos bzw. Instagram-Darstellungen von Rihanna mit weissen Turnschuhen von Puma als Belege zum Nachweis taugten, dass es sich um ein bereits offenbartes Vormodell des als zu schützen geltend gemachten Designs handelte.
iusnet IP 23.04.2024

Eine Garage mit Angeboten betr. BMW-Fahrzeuge verwendet u.a. «BMW» rechtswidrig

Jurisprudence
Markenrecht
Diverse Verwendungen der Bezeichnung «BMW» im Zusammenhang mit dem Garagenbetrieb einer B.__ AG als Händlerin, Anbieterin von Service-Leistungen sowie Tuning von BMW-Fahrzeugen erweisen sich als rechtswidrig, weil damit primär ein Hinweis auf die BMW-Werke entsteht, obwohl die B.__ AG den Vertreterstatus für BMW nicht (mehr) innehat.
iusnet IP 23.04.2024

«LONGINES (fig.)» setzt sich gegen «LOSENGS (fig.)» trotz Produkte-Identität nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz Produkte-Identität und gerichtsnotorisch erhöhtem Schutzbereich von «LONGINES» fehlt eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass die grafische Darstellung sekundär wirkt und in Wortklang sowie Konzept keine Ähnlichkeiten bestehen. Die Übereinstimmungen in den Wortanfängen und -Enden werden als unerheblich eingestuft.
iusnet IP 23.04.2024

«vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die beanspruchten Produkte sind weitgehend identisch, und auch eine Zeichenähnlichkeit wird bestätigt. Im Gesamteindruck sprechen jedoch im Wesentlichen insbes. der Gemeingutcharakter der Widerspruchsmarke für den Grossteil der Produkte, ihr begrenzter Schutzbereich sowie die erhöhte Aufmerksamkeit der Abnehmer gegen eine Verwechslungsgefahr.
iusnet IP 23.04.2024

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar bestehen Produkte-Identität oder zumindest starke -Gleichartigkeit und erhebliche Parallelen bezüglich klanglicher und schriftbildlicher Zeichenähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr fehlt jedoch, weil es um Kurzmarken geht, die beim Erwerb direkt nebeneinander sichtbar sind.
iusnet IP 23.04.2024

Anders als das IGE erachtet das BVGer die Kurz-Wortmarken ZEST und WEST trotz gleicher Waren infolge offenkundig abweichenden Sinngehalts als nicht verwechselbar

Éclairages
Im Gegensatz zum IGE wies das BVGer den Widerspruch der Marken WEST gegen ZEST ungeachtet der akustischen und visuellen Übereinstimmungen ab, weil das eine Zeichen WEST anders als ZEST über einen markanten Sinngehalt verfüge, der in Kombination mit dem abwei-chenden Wortanfang im Gesamteindruck bei Kurzwörtern so prägend wirke, dass er die ge-nannte Ähnlichkeit in Wortklang und Schriftbild kompensiert.
Fabio Versolatto
iusnet IP 23.04.2024

Revue de presse

Urheberrecht
Non-fungible Tokens | Handlung der Wiedergabe | Öffentlichkeit der Wiedergabe
Kryptokunst und das Recht der öffentlichen Wiedergabe
Markenrecht, Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Keyword-Advertising | Keyword-Metatags | Meta-Descriptions
Die Nutzung fremder Marken zur Suchmaschinenoptimierung
Urheberrecht
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von TV-Formaten | Rechtsvergleich
Weshalb TV-Formate nicht geschützt sind – Eine urheberrechtliche Analyse mit Blick auf die internationale Rechtsprechung

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