Das Wort «merci» gilt in der Schweiz allgemein als Ausdruck des Dankes. Es ist somit banal in dem Sinne, als es dem Gemeingut zuzurechnen ist. Auch besteht seitens der Konkurrenten ein Freihaltebedürfnis, muss es ihnen doch freistehen, «merci» ihrerseits als Höflichkeitsfloskel zu Werbezwecken zu verwenden. Dies führt jedoch nicht einfach dazu, dass die Prüfung unter dem Aspekt des Gemeinguts ohne den Einbezug der beanspruchten Produkte erfolgen darf, wie die Vorinstanz dies getan hatte.