Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist. Angesichts des stark anpreisenden und somit auch beschreibenden Wortelements "ONE&ONLY" müsste die grafische Ausgestaltung den Gesamteindruck besonders stark beeinflussen, was vorliegend nicht zutrifft.