Neu schützt das Patentgesetz die Behandlungsfreiheit von Medizinalpersonen. Patentrechtliche Autoren befürchten, dass diese neuen Bestimmungen den Patentschutz für die zweite medizinische Indikation wirkungslos machen werden. Aufgrund der Entwicklungsgeschichte sowie der rechtlichen und regulatorischen Besonderheiten ist eine solche Entwicklung in der Schweiz nicht zu befürchten.