Seit über 20 Jahren ist die Essential Facilities-Doktrin Teil des Schweizer Kartellrechtsdiskurses. Nicht weniger sucht man vergeblich nach einer überzeugenden Abgrenzung der Essential Facilities-Doktrin vom allgemeinen Konzept der Verweigerung von Geschäftsbeziehungen sowie nach einer klaren, kennzeichnenden Definition. Im Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ausgangslage vergleichbar.