Mit Wirkung ab dem 14. Januar 2019 publizierte das deutsche Patent- und Markenamt einen Überblick zu wichtigen Neuerungen im Zusammenhang mit der europäischen Markenrechts-Richtlinie. Dazu gehören einerseits Änderungen materiell-rechtlicher Natur und anderseits interessante Einzelheiten zum Verfahrensrecht, insbesondere zum Widerspruchsverfahren.