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Eine Garage mit Angeboten betr. BMW-Fahrzeuge verwendet u.a. «BMW» rechtswidrig

Jurisprudence
Markenrecht

Eine Garage mit Angeboten betr. BMW-Fahrzeuge verwendet u.a. «BMW» rechtswidrig

Diverse Verwendungen der Bezeichnung «BMW» im Zusammenhang mit dem Garagenbetrieb einer B.__ AG als Händlerin, Anbieterin von Service-Leistungen sowie Tuning von BMW-Fahrzeugen erweisen sich als rechtswidrig, weil damit primär ein Hinweis auf die BMW-Werke entsteht, obwohl die B.__ AG den Vertreterstatus für BMW nicht (mehr) innehat.
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