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Kein Licht am Ende des Tunnels für «Luminarte» im Kennzeichenstreit gegen «Lumimart»

Éclairages
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Kein Licht am Ende des Tunnels für «Luminarte» im Kennzeichenstreit gegen «Lumimart»

Zwischen dem hierzulande im Verkehr für Leuchten und Lampen durchgesetzten Kennzeichen «Lumimart» einerseits und dem Zeichen eines grenznahen deutschen Mitbewerbers «Luminarte» andererseits besteht gemäss Bundesgericht eine mittelbare Verwechslungsgefahr nach UWG. Die von der Vorinstanz festgestellte erhöhte Bekanntheit der klägerischen Fachmarktkette zufolge langjährigen und intensiven Gebrauchs war mitentscheidend.
Fabio Versolatto
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