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Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig

Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig

I. Ausgangslage

Mit Gesuch vom 15. Juli 2016 beantragte A.___ sàrl (nachfolgend auch Bf) beim IGE für Lippenbalsam der Klasse 3 die Eintragung einer dreidimensionalen Marke, die sich wie folgt präsentiert:

Sowohl das IGE als auch das BVGer – Letzteres mit Urteil vom 8. Mai 2019 (vgl. dazu B-227/2018 v. 8.5.2019) – hatten die Anträge der Bf abgewiesen mit der Begründung, das Zeichen gehöre zum Gemeingut. Gegen das erwähnte Urteil des BVGer erhob die A.___ sàrl Beschwerde beim BGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen zum Thema Gemeingut

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art.2 Bst. a MSchG sind zum Gemeingut gehörende Zeichen bzw. solche, denen hinsichtlich der betroffenen Produkte die nötige Unterscheidungskraft fehlt, vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht als Marke für die beanspruchten Produkte durchgesetzt haben. (E. 2.1 Abs. 1 a.A.)

b) Voraussetzung für die verlangte Unterscheidungskraft ist, dass ein Zeichen sich bei den massgebenden Verkehrskreisen im...

iusNet IP 01.12.2019

 

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