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Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig

Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig

I. Ausgangslage

Mit Gesuch vom 9. März 2016 beantragte die englische Just Hype Ltd. (nachfolgend Bf) beim IGE die Eintragung der Wortbildmarke «hype. (fig.)» für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 in das schweizerische Markenregister.

Mit Verfügung vom 11. Dezember 2017 wies das IGE das Gesuch für einen Teil der beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 35 sowie sämtliche der beanspruchten Produkte der Klassen 18 und 25 ab, im Wesentlichen mit der Begründung, das fragliche Zeichen gehöre bezüglich der beanstandeten Produkte zum Gemeingut, weil anpreisend im Sinne einer Qualitätsangabe. Gegen diese Verfügung erhob die Bf am 29. Januar 2018 Beschwerde vor BVGer.

Abweisung der Beschwerde.

II. Erwägungen zum Thema Gemeingut

1. Grundsätzliches

a)     Die Prüfung einer Marke hat mit Blick auf alle vier schweizerischen Landessprachen zu erfolgen Dabei ist die Eintragung einer Marke bereits ausgeschlossen, wenn diese aus Sicht der massgebenden Verkehrskreise auch (nur) für eine dieser...

iusNet IP 31.03.2018

 

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